FREE HENDRIK Möbus

Brisantes Verfahren
US-Behörden wollen Thüringer Neonazi so schnell wie möglich abschieben   [ English version ]

US-Rechtsextremisten versuchen, den Fall des als Satansmörders bekannt gewordenen Hendrik Möbus für ihre Propaganda auszunutzen. US-Behörden wollen deshalb eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermeiden.

von Thomas Rothbart

"Hendrik Möbus ist niemand, den wir hier mit offenen Armen begrüssen." Cecil Underwood, Gouverneur des US-Bundesstaates WV, hat den Neonazi Sondershausen nicht gern in seinem Staat gesehen. Er wendet sich strikt gegen neonazistische Bewegungen, wie er betont. Die politischen Aktivitäten, die Möbus' Gesinnungsgenossen seit dessen Verhaftung vor einer Woche entfaltet haben, waren ihm deshalb ein Dorn im Auge.

Nach seiner Flucht aus Deutschland im Dezember 1999 hate Möbus bei der rechten Organisation "Aryan Nation" Unterschlupf gefunden. Später beherbergte William Pierce, einer der bekanntesten US-Rechtsextremisten, den deutschen Jungnazi auf seinem Anwesen in West Virginia. Die von Pierce gegründete National Alliance ist eine der am straffsten organisierten rechtsextremen Gruppen der USA. Das wird auch im Fall Möbus deutlich. Mit einer grossen Propagandakampagne sollte die Abschiebung des "politischen Häftlings" nach Deutschland verhindert werden. Nach seiner Flucht aus Deutschland im Dezember 1999 hate Möbus bei der rechten Organisation "Aryan Nation" Unterschlupf gefunden. Später beherbergte William Pierce, einer der bekanntesten US-Rechtsextremisten, den deutschen Jungnazi auf seinem Anwesen in West Virginia. Die von Pierce gegründete National Alliance ist eine der am straffsten organisierten rechtsextremen Gruppen der USA. Das wird auch im Fall Möbus deutlich. Mit einer grossen Propagandakampagne sollte die Abschiebung des "politischen Häftlings" nach Deutschland verhindert werden.

Die US-Regierung befindet sich dabei in einem Dilemma. Das Zeigen des Hitlergrusses, wegen dem Möbus' Bewährung in der Bundesrepublik widerrufen wurde, ist in den USA nicht strafbar. Mit der Begründung, sein Recht auf freie Meinungsäusserung werde in Deutschland verletzt, hatte der 24-Jährige politisches Asyl beantragt und wollte vor einem Bundesgericht in Clarksburg (West Virginia) seine überstellung an die US-Einwanderungsbehörde verhindern.

Ein solches Verfahren hätte nicht nur ein propagandistisches Podium geboten, sondern sich über Jahre hinziehen Können. Deutsche Juristen befürchteten, dass die Auslieferung nach einem solchen Verfahren mit der Auflage verbunden gewesen wäre, das Zeigen des Nazigrusses nicht zu verfolgen, sondern nur die Reststrafe wegen des Mordes an Sandro B. zu vollstrecken. "Das wäre ein Hohn," kommentierte Rudolf Lass, Präsident des zuständigen Erfurter Amtsgerichtes. Der Königsweg war und ist für ihn deshalb die Abschiebung.

Offensichtlich versuchen auch die US-Bundesbehörden, den unbeqümen Fall auf diese Art zu lösen. Das Verfahren in Clarksburg wurde niedergeschlagen. "Und wo kein Verfahren ist, da gibt es keine Einspruchsmöglichkeit", meint der Pflichtverteidiger Stephen Jory. "Sie Werden ihn so schnell aus dem Land schaffen wie sie nur Können," schätzt der Anwalt.

Möbus ist inzwischen bereits wieder in der Verantwortung der US-Einwanderungsbehörde. Bei seiner Verhaftung vor Pierce Angaben eine Erklärung unterschrieben, sich der Abschiebung nach Deutschland wegen der abgelaufenen Aufenthaltsfrist von 90 Tagen nicht zu widersetzen.

Lediglich der Antrag auf politisches Asyl ver zögerte die Ausweisung. Allerdings gibt es ein Recht auf eine Anhörung. Die Einwanderungsbehörde kann entscheiden, ohne dass der Betroffene seine Gründe darlegt. Die politische Brisanz des Falles Könnte den Entscheidungsprozess allerdings beeinflussen, befürchten deutsche Juristen. Immerhin wurde Möbus bereits nach New York gebracht. In West Virginia ist man froh, sich nicht mehr an der heissen Kartoffel zu verbrennen, wie es in den USA heisst. Dennoch wird der Satansmörder in der Geschichte des Bundesstaates seinen Platz finden. Sein Fall war die erste internationale Auslieferung, über die in West Virginia zu entscheiden war.

All contents copyright © 2000 Thüringer Allgemeine

Copyright © 2000 Committee to Free Hendrik Möbus